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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07   

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https://dejure.org/2007,38648
LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07 (https://dejure.org/2007,38648)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07 (https://dejure.org/2007,38648)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2007 - 9 TaBV 38/07 (https://dejure.org/2007,38648)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. etwa BAG, Urt.v. 25.01.2006 - 4 AZR 622/04 , EZA § 4 TVG Einzelhandel Nr. 55).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.1989 - 4 TaBV 127/87

    Betriebsrat; Prozeßbevollmächtigter; Anwaltsvertrag; Beschlußverfahren;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07
    Der beauftragte Anwalt hat dabei seinerseits den Grundsatz zu beachten, den Arbeitgeber nicht mit unverhältnismäßigen, nicht erforderlichen Kosten zu belasten (Erfurter Kommentar/Eisemann, 7. Aufl., § 40, RdZiff. 4; GK - BetrVG /Weber, 8. Aufl., § 40, RdZiff. 5; FESTL, § 40 RdZiff. 29; DKK - Wedde, 9. Aufl., § 40 RdZiff. 31; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschl.v. 09.01.1989 - 4 TaBV 127/87 -, LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 25).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07
    Hinzu kommt, dass sich bei Eingruppierungen der Inhalt eines Antrags nach § 101 BetrVG nicht unmittelbar dem Gesetzeswortlaut entnehmen lässt, sondern erst aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa Beschl.v. 03.05.1994 - 1 ABR 58/93 , EZA § 99 BetrVG 1972 Nr. 122) dahingehend präzisiert worden ist, dass der Betriebsrat im Falle von Ein- und Umgruppierungen aufgrund ihres Charakters als Rechtsanwendung nicht deren Aufhebung, sondern verlangen kann, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen bzw. falls der Betriebsrats diese nicht erteilt, das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einzuleiten.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2007 - 9 TaBV 38/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2007 - 9 TaBV 38/07 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Arbeitgeberin zur Zahlung eines Betrags von 2.689,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2006 verurteilt hat.

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